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Wertpapiere
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 20. April 2010 um 14:54 Uhr

Das Wort Wertpapier dürften viele Menschen schon gehört haben, doch wenn es darum geht zu beantworten wobei es sich eigentlich um Wertpapiere handelt, dann wissen die meisten keine wirkliche Antwort zu geben.

Eine klare Definition ist rechtlich nicht vorhanden doch im Allgemeinen gilt, dass ein Wertpapier ein bestimmtes Recht verbrieft, zu dessen Geltendmachung eben dieses Wertpapier benötigt wird. Oder einfacher ausgedrückt: Das Recht, das mit dem Wertpapier erworben wird, kann ohne das Wertpapier nicht eingefordert werden.

Das bekannteste Wertpapier ist wohl die Aktie. Mit einer Aktie werden dem Inhaber Anteile an einem bestimmten Unternehmen verbrieft. Ohne die Aktie hätte er die damit einhergehenden Rechte nicht. Somit gilt hier die oben erwähnte Definition des Wortes, welche allerdings nicht allgemeingültig zu verstehen ist. Wertpapiere können Sie auf www.banklupe.de im Internet vergleichen.

Der Begriff des Wertpapiers ist sehr weit gefächert und allgemein und so muss man Abgrenzungen schaffen. Denn nach der oben genannten Definition, wäre zum Beispiel auch ein Gutschein ein Wertpapier, doch dieser und noch andere Sonderfälle sind von dieser Definition ausgenommen. Der Begriff des Wertpapiers kommt zwar in vielen Gesetzestexten vor, doch wird er dort oft dem jeweiligen Gesetzestext entsprechend angepasst. Somit ist eine klar differenzierte Definition des Begriffs „Wertpapier“ nicht möglich, sondern muss auf den jeweils vorliegenden Fall hin erarbeitet werden.

 

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