| Krankenversicherung – Privat und gesetzlich im Vergleich |
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| Geschrieben von: Administrator | |||
| Dienstag, 16. November 2010 um 09:06 Uhr | |||
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Vor dem Hintergrund der einschneidenden Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erwägen viele den Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV). Innerhalb beider Systeme gibt es Vorteile und Nachteile. Die richtige Entscheidung setzt eine kritische Überprüfung seiner individuellen Situation und seines eigenen Versicherungsbedarfs voraus. Die gesetzliche Krankenversicherung garantiert die Grundversorgung innerhalb der Solidargemeinschaft auch bei Vorerkrankungen. Der Versicherte profitiert von relativ stabilen einkommensbezogenen Beiträgen, von kostenloser Mitversicherung von Familienangehörigen, Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Mutterschafts- und Erziehungsurlaub sowie Kur und Rehabilitation. Bei Ärzten tritt er nicht in Vorleistung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen bei Arznei- und Heilmitteln können bei Vorliegen einer Einkommensgrenze sowie bei chronisch Erkrankten erlassen oder zumindest reduziert werden. Während der gesetzlich Versicherte nur Ärzte mit Krankenkassenzulassung besuchen darf, hat der Privatversicherte die freie Wahl unter allen niedergelassenen Ärzten und unter allen Krankenhausanstalten. Für den Fall eines Klinikaufenthalts kann er mit Zusatzleistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung vorbeugen sowie Krankengeld und Krankenhaustagegeld absichern. Nimmt er keine Leistungen über die PKV in Anspruch, hat er ein Anrecht auf Beitragsrückerstattung. Sonderleistungen zu Sehhilfen, Heil- und Hilfsmitteln oder Kuren können sich allerdings tariferhöhend auswirken. Der Privatversicherte genießt in Arztpraxen gewisse Vorrechte z.B. bei der Termingewährung, muss aber hinnehmen, dass sein Beitrag mit zunehmendem Alter ansteigt, bei Frauen generell deutlich höher ist als bei Männern und der Krankenversicherer sich bei Vorerkrankungen nicht nur das Recht vorbehält, die Versicherung abzulehnen, sondern auch teilweise deftige Risikozuschläge zu erheben. Will man als Privatversicherter ein adäquates Krankentagegeld in Anspruch nehmen, kann dessen Prämie erheblich zu Buche schlagen. Während die GKV den Beitrag bei sinkendem Einkommen - wie bei Bezug der Altersrente - senkt, bleibt der Tarif in der PKV davon unberührt. In der GKV hat man also kaum individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, auch wenn einzelne Träger mittlerweile Sondertarife mit Wahlleistungen anbieten. Andererseits ist das Traummodell der PKV - 30 Jahre alt, männlich, kerngesund - naturgemäß nicht auf alle umsetzbar. Hier gibt es weitere Informationen über die gesetzliche und private Krankenversicherung, sowie einen kostenlosen Vergleich der Tarife und Anbieter.
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