| Baufianzierung Massivhaus |
|
|
| Geschrieben von: Administrator | |||
| Dienstag, 07. Dezember 2010 um 12:34 Uhr | |||
|
Was kostet ein Massivhaus? Ehe man sich daran macht, eine Finanzierung für ein Massivhaus zu beantragen, sollte man einen Plan über die Gesamtkosten aufstellen. Dieser Plan unterteilt sich auf folgende Positionen: Planungs- und VorbereitungskostenIn diesem Bereich fallen die Kosten für den Kauf des Bauplatzes, Erschließungskosten, Notar- und Grundbuchkosten für den Kauf des Grundstückes, den Bauplan, die Genehmigung des Bauplanes und die Einmessung und Absicherung des Baugrundstückes. Kosten des Bauesnter diesen Punkt fallen die gesamten Kosten für die Bauhandwerker und die Kosten für die Baumaterialien, die Hausanschlüsse für die Versorgung mit Wasser, Strom, Telefon ggf. Gas sowie die Hausanschlüsse an die Entsorgungsleitungen (Kanalisation) BauzeitkostenHat man eine genaue Übersicht darüber gewonnen, wie teuer das Massivhaus werden soll, kann man eine Finanzierungsplan aufstellen, der jedoch noch um folgende Positionen ergänzt werden muss. Die Bauzeitzinsen werden meistens übersehen, aber sie fallen an. Die langfristigen und grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen dürfen erst dann ausbezahlt werden, wenn bereits ein entsprechender Sachwert vorhanden ist. In der Fachsprache heißt dies „Auszahlung nach Baufortschritt“ Die Bauhandwerker wollen ihr Geld aber gleich nach getaner Arbeit. Hierfür braucht der Bauherren einen sogenannten Zwischenkredit, für den höhere Zinsen verlangt werden. Dieser Zwischenkredit wird gesichert durch die Auszahlungsansprüche an den Endfinanzierer. Der Endfinanzierer wird sich aber sofort nach Darlehenszusage refinanzieren und zwar durch Verkauf von Pfandbriefen oder Schuldverschreibungen. Damit hat der Endfinanzierer das nötige Geld im Hause, aber auch schon Zinsverpflichtungen eingegangen. Denn die Sparer wollen ebenfalls ihr Geld. Der Endfinanzierer ist deshalb gezwungen, das Geld für die Finanzierung kurzfristig anzulegen. Dafür wird er aber weniger Zinsen bekommen als vom Bauherren. Der Bauherr muss diesen Zinsverlust durch die sogenannten Bereitstellungszinsen – üblicherweise 0,25% pro Monat – ausgleichen. Ab wann diese Bereitstellungszinsen zu bezahlen sind, bestimmt jeder Endfinanzierer in seinen Darlehensverträgen. Falls der Endfinanzierer das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen braucht, müssen auch diese Kosten in den Finanzplan aufgenommen werden. Hat man auch diese Positionen in seinen Finanzplan mit einbezogen, fehlen nur noch die Notar- und Grundbuchkosten für die Bestellung der Grundschuld. Der Plan "Baufinanzierung Massivhaus" sieht dann wie folgt aus:
Dieser Darlehensbedarf für die Baufinanzierung Massivhaus kann dann durch ein Grundschulddarlehen in Ergänzung mit einem Bausparvertrag dargestellt werden.
|
Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten Baufinanzierung suchen, dann schaun Sie doch mal bei baufi24.de vorbei.